Nichtraucher werden immer mehr geschützt

Der Schutz für Nichtraucher wird immer mehr ausgeweitet. So hat das Amtsgericht Erfurt entschieden, dass das absichtliche „ins Gesicht blasen“ von Zigarettenrauch den Tatbestand der Körperverletzung erfüllt.

In einer Diskothek hatte ein Mann einer Frau mehrfach absichtlich Zigarettenrauch ins Gesicht geblasen. Nachdem er die wiederholte Aufforderung, damit aufzuhören, ignorierte, warf ihm die Frau ein Glas an den Kopf.

Der Mann klagte vor Gericht wegen einer Beule am Kopf auf gefährliche Körperverletzung. Die Richter stuften den Wurf des Glases aber als angemessene Notwehr gegen eine Körperverletzung ein und sprachen die Frau frei.

Quelle: SZ (sueddeutsche.de) vom 18.09.2013  Rauch ins Gesicht blasen ist Körperverletzung

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