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Gesetzliche Unfallversicherung zahlt nicht für Sturz in der Raucherpause

    Laut einem Urteil des Sozialgerichts Berlin (S68 U 577/12) gehört das Rauchen zum persönlichen Lebensbereich und ist damit nicht versichert. Dazu zählt nicht nur die eigentliche Raucherpause, sondern auch der Weg zum Raucherplatz und zurück.

    Im konkreten Fall hatte sich eine Pflegehelferin auf dem Rückweg von der Raucherpause durch Ausrutschen den Arm gebrochen. Die gesetzliche Unfallversicherung übernahm die Kosten nicht.

    Die Pflegehelferin begründete ihre Klage damit, dass sie den Weg, auf dem der Unfall passiert ist, mehrmals am Tag nehme. Daher sollte es doch keine Rolle spielen, ob sie vom Rauchen kam oder nicht.

    Das Gericht ordnete das Rauchen aber dem persönlichen Lebensbereich zu, ohne sachlichen Bezug zur beruflichen Tätigkeit. Das Rauchen sei nicht vergleichbar mit der Nahrungsaufnahme. Essen und Trinken sind notwendig, um die Arbeitskraft zu erhalten, Rauchen ist demnach eine Privatentscheidung.

     

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